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RKSV steht für Registrierkassensicherheitsverordnung. Alle offiziellen Informationen und Begrifflichkeiten dazu finden Sie unter BMF - Allgemeine Fragen zur Sicherheitseinrichtung in Registrierkassen Teilzahlung(WKO): https://www.wko.at/branchen/handel/fahrzeughandel/Registrierkasse-Barzahlung,-An--und-Teilzahlung-und-Beleg.html |
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NEU: Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 5% und Auswirkungen auf Registrierkassen Die offiziellen Informationen des BMF zu diesem Thema finden Sie unter https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/registrierkassen.html Was heißt das konkret? Für jene Verkäufer, die alle Artikel einer Steuersatzgruppe auf 5% reduzieren können, ist es ausreichend temporär (= für die Dauer der Verordnung) den jeweiligen Prozentsatz der Steuersatzgruppe auf 0,05 zusetzen. Die GolfSuite macht dann automatisch Gebrauch von der sogenannten Auffang-Regelung (siehe Punkt 2 bei obigem Link des BMF.) Jene Verkäufer, die NICHT alle Artikel einer Steuersatzgruppe auf 5% reduzieren können, müssen einen NEUEN Steuersatz anlegen, den jeweiligen Prozentsatz auf 0,05 setzen und diesen Steuersatz dann nur jenen Artikel zuweisen, auf die diese Sonderregelung zutrifft. Für jene Kunden - die große Teilmengen umstellen müssen - bieten wir einen kostenpflichtigen Service wo man z.B. alle Artikel, die ein bestimmtes Tag gesetzt haben, im Batch umsetzen kann. |
RKSV Signatur mit dem POS der GolfSuite
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In weiterer Folge müssen Sie Ihrer Ihre Registrierkasse bei FinanzOnline anmelden (wenn Sie diesen Zugang nicht selbst verwalten, kann Ihnen Ihr Steuerberater weiterhelfen).
Ab 01.04.2017 ist die Verwendung der Signatur dann Pflicht.
Wie erfolgt die Anmeldung bei FinanzOnline?
Die Anmeldung Ihres POS ist ab Anfang 2017 möglich.
Hintergründe und genaue Erklärungen dieser Begriffe finden Sie unter dem Link des BMF - Allgemeine Fragen zu Registrierkassen
Wir haben auch Gesetzlich verpflichtende periodische Tätigkeiten:
- Monatsbeleg ausdrucken (der Monatsbeleg ist ein Nullbeleg, der monatlich zu erstellen ist wenn die Kassa in Betrieb war).
- Datenerfassungsprotokoll vierteljährlich sichern (so, dass es unveränderlich ist)
Unverbindliche Liste an Pflichten und Aufgaben
Start-, Monats-, Jahres- und Schlussbelege ab 1. April 2017 (§ 8 RKSV)
Neben der Verkettung und Signierung der Einzelumsätze dienen die Start-, Monats-, Jahres und Schlussbelege als zusätzliche Sicherheiten für die Gewährleistung der vollständigen Erfassung der Umsätze in der Registrierkasse. Diese Belege müssen daher ebenfalls signiert und damit in die Belegkette eingeflochten werden. Jahresbelege sind wie Startbelege zu prüfen (Abschnitt 3.5.3.2.), wobei diese Prüfung spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres durchgeführt sein muss.
Zudem bestehen für Start-, Jahres- und Schlussbelege eine verpflichtende Ausdruck- und Aufbewahrungspflicht. Der Jahresbeleg stellt gleichzeitig den Monatsbeleg für Dezember des jeweiligen Jahres dar.
Der Registrierkassenpflichtige hat daher am Ende des Kalenderjahres bzw. am letzten Tag seiner getätigten Umsätze, grundsätzlich bis zum 31. Dezember, den Jahresbeleg herzustellen und nach Ausdruck aufzubewahren. Ein abweichendes Wirtschaftsjahr bleibt im Zusammenhang mit der Registrierkassenpflicht ohne Auswirkungen. Die Bewerkstelligung des Ausdruckes obliegt dem registrierkassenpflichtigen Unternehmer.
Bei sogenannten Saisonbetrieben (zB Schwimmbad) kann dieser Vorgang auch zu Saisonende, spätestens jedoch vor Beginn der unternehmerischen Tätigkeit im neuen Jahr erfolgen.
Bei Unternehmen, deren Öffnungszeiten über Mitternacht hinausgehen, ist es möglich, den Monatsbeleg nach Ende der Öffnungszeiten zu erstellen, spätestens allerdings am nächsten Öffnungstag, so dieser zeitnah stattfindet (etwa eine Woche). In Monaten, in denen keine Geschäftstätigkeit stattfindet bzw. in denen aus geschäftlichen Gründen kein oder ein eingeschränkter Bedarf an Registrierkassen besteht müssen für diese im jeweiligen Monat nicht verwendeten Kassen keine Monatsbelege erstellt werden.
Start-, Monats-, Jahres- und Schlussbelege sollten als solche bzw. als Nullbelege im Feld der handelsüblichen Bezeichnung gekennzeichnet werden. Wird nach einem Monats- oder Jahresbeleg noch ein Beleg ausgestellt, sind neuerliche Monats- oder Jahresbelege erforderlich. Ist die Erstellung der Monats- und Jahresbelege wegen Ausfalles der Registrierkasse nicht möglich, ist dies im Sinne § 132 BAO zu dokumentieren.
Betriebe, die keine Sperrstunde haben (Öffnungszeiten rund um die Uhr), können ihre Monats- bzw. Jahresbelege auch vor oder nach Mitternacht erstellen, wenn es der Geschäftsbetrieb zulässt. Der Zeitpunkt des Jahresbeleges soll in diesem Fall mit dem Jahresabschluss des Erfassungssystems zusammenfallen.
Unabhängig davon ist jeder Betreiber (Club, Gmbh, etc.) für die Einhaltung der diversen gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Eine gute Lektüre für verregnete Tage sind unter anderem die folgenden Links:
Wie erfolgt die Anmeldung bei FinanzOnline?
Wir haben ein eigenes Video für Sie erstellt, wo Sie die genauen Schritte ersehen können: Registrierkassenanmeldung bei FinanzOnline
Hintergründe und genaue Erklärungen dieser Begriffe finden Sie unter dem Link des BMF - Allgemeine Fragen zu Registrierkassen
Hier nochmals die einzelnen Schritte für FinanzOnline im Detail und die Liste jener Werte, die Sie in FinanzOnline eingeben bzw. auswählen müssen:
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Die Daten wie die Kassenidentifikationsnummer und der AES Schlüssel werden Ihnen direkt im POS angezeigt.
Die (herstellerspezifische) Registrierkasse Seriennummer, die Gültigkeit (von - bis) Ihres Zertifikats finden können Sie (sobald das Zertifikat von uns für Sie beantragt wurde) bei jederzeit bei unserem autorisierten Zertifizierungspartner A-Trust - unter Angabe (unter "Auswahl") Ihrer UID Steuernummer (im "Ordnungsbegriff eingeben") - abfragen, herunterladen und prüfen bzw. finden sie auch in der Ihrer Suite.
Benötige ich beim POS ein physisches Kartenlesegerät?
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Nein, laut derzeitigem Wissensstand ist das derzeit auch nicht vorgesehen, nur, wenn Ihr Club von der Finanz überprüft wird, werden Ihr Protokoll Datenerfassungsprotokoll (DEP) sowie aufzeichnungsrelevante Sachverhalte überprüft.
Was muss auf einem Beleg drauf sein (ohne Gewähr)?
Die (Mindest-)Angaben des Beleges umfassen:
- Bezeichnung (Name) des Unternehmens
- fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung des Geschäftsvorfalls einmalig vergeben werden
- Tag der Belegausstellung
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung (die Verwendung allgemeiner Sammelbegriffe ist nicht zulässig, für Beispiele siehe Erlass Punkt 4.6.4)
- Betrag der Barzahlung
- Kassenidentifikationsnummer
- Bezeichnung des Unternehmens
- fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung des Geschäftsvorfalls einmalig vergeben werden
- Datum und Uhrzeit der Belegausstellung
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung (die Verwendung allgemeiner Sammelbegriffe ist nicht zulässig, für Beispiele siehe Erlass Punkt 4.6.4)
- Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen getrennt
- maschinenlesbarer Code (OCR/Zeichenkette, QR-Code, oder Link)
Wirkt sich das auf die GolfSuite SaaS Gebühren aus?
Nein, vorausgesetzt die aktuellen Vorschriften ändern sich nicht wieder ...
Lediglich das (die) Signaturzertifikat(e), das (die) Sie benötigen, wird Ihnen laut aktuellem Stand mit 4 Euro verrechnet und hat dann eine Gültigkeit von 5 Jahren. Diesen Betrag müssen wir unserem zertifizierten Partner A-Trust bezahlen, da nur zertifizierte Stellen dazu berechtigt sind, diese auszustellen.
Wie kann ich sicher sein, das alles klappt?
Wir versuchen unser Bestes, um Sie bei alle neuen Abläufen zu unterstützen.
(werden) Ihnen in Rechnung gestellt.
Da A-Trust nur mehr das “a.sign RK HSM Basic” Produkt (mit 10.000 Signaturen/Jahr, Laufzeit 5 Jahren und Reaktionszeit von 150ms) für € 62,50 (exkl. MwSt.) für jedes “POS” anbietet, sind wir gezwungen diese Kosten für die Zertifikatsausstellung - als zertifizierter A-Trust Partner - an Sie 1 : 1 weiter zu verrechnen.
Die (herstellerspezifische) Registrierkasse Seriennummer, die Gültigkeit (von - bis) Ihres Zertifikats können Sie jederzeit bei unserem autorisierten Zertifizierungspartner A-Trust - unter Angabe (unter “Auswahl”) der UID Steuernummer (im “Ordnungsbegriff” eingeben) - abfragen, herunterladen und prüfen bzw. finden Sie auch in Ihrer Suite (siehe Schaubild).
Wie geht es weiter?
Wir informieren Sie per E-Mail Newsletter und direkt im POS, sobald es ernst wird.
Stellen Sie bitte sicher, dass Sie die E-Mails von Nexxchange erhalten und nicht eventuell in Ihrem Spam-Ordner landen.
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